Ab 2027 wird die E-Rechnung für viele deutsche Unternehmen verpflichtend. Ein per E-Mail verschicktes PDF genügt dann nicht mehr. Für KMU ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, Buchhaltung, Software, Archivierung und interne Abläufe auf den Prüfstand zu stellen.
Rechnungen werden heute häufig bereits digital verschickt. In vielen Betrieben bedeutet „digital“ allerdings noch immer: Eine Rechnung wird als PDF erstellt, an eine E-Mail angehängt und anschließend beim Empfänger manuell in die Buchhaltung übertragen.
Genau das soll die E-Rechnung verändern. Sie besteht nicht nur aus einem Dokument zum Lesen, sondern enthält die Rechnungsangaben in einem strukturierten Datenformat. Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Beträge, Steuersätze und weitere Angaben können dadurch automatisch in eine Buchhaltungs- oder ERP-Software übernommen werden.
Das reduziert doppelte Dateneingaben, Medienbrüche und mögliche Übertragungsfehler. Bevor diese Vorteile im Arbeitsalltag ankommen, müssen Unternehmen jedoch ihre Systeme und Prozesse entsprechend vorbereiten.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das gilt unabhängig von ihrer Größe und grundsätzlich auch für Kleinunternehmer. Für den reinen Empfang reicht rechtlich bereits ein E-Mail-Postfach aus. Eine Pflicht zur automatischen Weiterverarbeitung besteht nicht.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen:
Die Verpflichtung betrifft vor allem Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Für Rechnungen an private Endverbraucher gelten diese B2B-Regelungen nicht. Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern. Im Einzelfall sollte die Einordnung mit der Steuerberatung geklärt werden.
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: Wenn eine Rechnung per E-Mail verschickt wird, handelt es sich automatisch um eine E-Rechnung.
Seit 2025 ist das nicht mehr richtig. Ein gewöhnliches PDF enthält zwar eine digitale Darstellung, aber keine verlässlich strukturierten Rechnungsdaten. Eine Software kann den Inhalt deshalb häufig nur über Texterkennung oder manuell gepflegte Regeln auslesen.
Eine E-Rechnung muss dagegen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. In Deutschland sind dafür insbesondere zwei Formate verbreitet:
Wichtig: Bei einer hybriden E-Rechnung ist der strukturierte Datenteil maßgeblich. Weichen PDF-Ansicht und XML-Daten voneinander ab, gelten die Angaben im strukturierten Teil. Unternehmen sollten daher nicht ausschließlich die sichtbare PDF-Darstellung kontrollieren. Das BMF nennt XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Versionen ausdrücklich als übliche zulässige Formate. BMF-FAQ zur E-Rechnung
Rechtlich kann ein E-Mail-Postfach für den Empfang genügen. Im Unternehmensalltag beginnt die eigentliche Arbeit jedoch erst danach.
Eine eingehende Rechnung muss erkannt, geprüft, freigegeben, verbucht, bezahlt und archiviert werden. Werden XML-Dateien lediglich in einem allgemeinen E-Mail-Postfach gesammelt, entsteht schnell ein neuer Medienbruch. Mitarbeitende müssen Daten dann weiterhin von Hand übertragen oder Rechnungen an verschiedene Stellen weiterleiten.
Ein sinnvoll eingerichteter Prozess sollte deshalb klären:
Das Ziel sollte nicht nur sein, Dateien empfangen zu können. Die Daten sollten möglichst ohne erneute Eingabe durch den gesamten Rechnungsprozess fließen.
E-Rechnungen beseitigen den klassischen Rechnungsbetrug nicht automatisch. Manipulierte Absender, gefälschte Zahlungsaufforderungen und geänderte Bankverbindungen bleiben ein Risiko.
Unternehmen sollten deshalb klare Kontrollverfahren festlegen. Änderungen von Bankdaten sollten beispielsweise über einen unabhängigen Kommunikationsweg bestätigt werden. Zugriffsrechte auf Rechnungspostfächer und Buchhaltungssysteme müssen begrenzt, technische Schutzmaßnahmen aktuell gehalten und ungewöhnliche Rechnungen nachvollziehbar geprüft werden.
Automatisierung darf nicht bedeuten, dass jede eingehende Datei ungeprüft bis zur Zahlung durchgereicht wird.
Die E-Rechnung ist zunächst eine organisatorische und technische Aufgabe. Richtig umgesetzt kann sie aber deutlich mehr leisten als die reine Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe.
Strukturierte Rechnungsdaten lassen sich schneller prüfen, automatisch zuordnen und ohne erneute Erfassung verbuchen. Freigabestände werden transparenter und Fehlerquellen reduziert. Gerade für KMU mit begrenzten personellen Ressourcen kann daraus eine spürbare Entlastung entstehen.
Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht allein, ob ein Unternehmen im Januar 2027 eine XML-Datei verschicken kann. Entscheidend ist, ob der gesamte Rechnungsprozess zuverlässig, sicher und möglichst medienbruchfrei funktioniert.
Sie sind noch nicht ausreichend auf die neuen E-Rechnungen vorbereitet oder wollen Ihr System prüfen lassen? Melden Sie sich gerne bei uns - wir freuen uns Ihre IT für die Zukunft vorzubereiten!